Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)

Nutzen Sie das Investitionsprogramm des Bundes und beantragen Sie Fördermittel für Ihr Digitalisierungsprojekt! Zertifizierte WBS-Berater unterstützen Sie mit IT-Know-how, Projekt- und Branchenerfahrung

Der Krankenhauszukunftsfonds ist Ihre Chance, den nächsten Schritt in eine digitale Zukunft zu gehen. Investieren Sie jetzt in moderne IT-Infrastrukturen, digitale Prozesse, Systeme und Anwendungen, um die medizinische Versorgung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.

  • Sie haben Digitalisierungsbedarf und möchten die Fördermittel im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds in Anspruch nehmen
  • Sie benötigen eine Fördermittelberatung oder Unterstützung bei der Erstellung Ihres Fördermittelantrags?
  • Sie suchen einen IT-Partner für die Konzeption und/oder Umsetzung Ihres IT-Projekts?

Dann sind wir, die WBS IT-Service GmbH, Ihr Partner!
Gemeinsam mit uns kommen Sie schneller an Ihr Ziel!

 

Unsere Leistungen, Ihr Erfolg

  • Bedarfsanalyse und Strategieberatung
  • Identifikation und Zertifizierung förderfähiger Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Antragstellung von Fördermitteln im Rahmen des KHZF
  • Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten im Gesundheitswesen
  • Lösungen für mobiles Arbeiten im Krankenhaus
  • Schutz vor Cyberangriffen durch Identifikation und Beseitigung von IT-Sicherheitslücken
  • Konzeption und Implementierung von IT-Sicherheitslösungen
  • Einrichtung zukunftsfähiger Netzwerklösungen

3 gute Gründe für eine Zusammenarbeit mit der WBS IT-Service GmbH

Zertifizierte WBS-Berater nach § 21 KHSFV: Dank der nötigen Berechtigung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) navigieren wir Sie kompetent und effizient durch die Einzelheiten dieses Förderprogramms.

IT-Know-how, Projekt- und Branchenerfahrung: Wir verstehen es, mit ganzheitlichen IT-Lösungen die Bedürfnisse von Management, IT-Verantwortlichen und medizinischem Personal mit den Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz in Einklang zu bringen.

Wir setzen auf starke Partnerschaften und ein breites Netzwerk, um Kliniken und Gesundheitsdienstleistern zu jeder Zeit die besten IT-Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse anzubieten.

Überblick: Fakten zum Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)

Gesamtfördervolumen 4,3 Mrd. Euro bestehend aus 3 Mrd. Euro durch den Bund und 1,3 Mrd € durch Länder/Träger
Fördermittel stehen seit dem 1. Januar 2021 bereit und können bis 31. Dezember 2021 durch die Länder beim BAS beantragt werden (mehr Informationen zum Prozess der Antragstellung)
Um Förderung zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zudem gibt es 11 förderfähige Bereiche.
Ab 2025 drohen Sanktionen, wenn die digitalen Dienste gemäß der KHSF-Verordnung nicht bereitstehen

 

Am 3. Juni 2020 beschloss die Große Koalition das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“. Ziel ist es, mit der digitalen Transformation deutscher Krankenhäuser, die Patientenversorgung und die Sicherheit zu verbessern. Dabei bildet das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“. Im KHZG wurde ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) mit einem Gesamtfördervolumen von insgesamt 4,3 Mrd. Euro eingerichtet, um den Ausbau der Digitalisierung und der Informationssicherheit sowie die Modernisierung von Infrastrukturen und Notfallkapazitäten in deutschen Krankenhäusern finanziell zu fördern. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet den KHZF.

Die wichtigsten Bestimmungen zum KHZF sind im Krankenhausfinanzierungsgesetz (§§ 14a, 14b KHG) und in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) zu finden.

In 5 Phasen begleiten wir Sie bei Antragstellung (KHZF) und Projektumsetzung

Schaubild: 5 Phasen des Krankenhauszukunftsfonds

Wir betreuen Ihr IT-Projekt ganzheitlich von der Planung, über das Projektmanagement, das IT-Lösungsdesign und dem POC bis hin zur Implementierung. Bei förderfähigen IT-Projekten unterstützen wir Sie zudem bei der Antragstellung.

Sie haben Fragen zum Antragsverfahren? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit dem WBS-Fördermittelteam.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Voraussetzungen für eine Förderung nach KHZG und KHSFV

Digitalisierungsvorhaben werden unter folgenden wesentlichen Voraussetzungen gefördert:

  • Die Umsetzung der Fördermaßnahme darf frühestens am 2. September 2020 begonnen haben.
  • Mindestens 30 Prozent der Fördersumme sind durch das zuständige Land, den Krankenhausträger oder gemeinsam zu finanzieren.
  • Die Investitionsmittel müssen darüber hinaus durch das Land um den Anteil, den es an der 30-prozentigen Kofinanzierung trägt, erhöht werden.
  • Mindestens 15 Prozent der Fördermittel sind in IT-Sicherheit zu investieren.
  • Die Förderfähigkeit muss bei bestimmten Maßnahmen durch einen nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV berechtigten IT-Dienstleister bescheinigt werden.

Im Krankenhausalltag bleibt Ihnen keine Zeit, sich mit den Paragraphen und Fördermodalitäten auseinandersetzen? Kontaktieren Sie unser Healthcare-Consultingteam und gemeinsam meistern wir diese Herausforderung.

Förderfähige Vorhaben (KHZG)

Als IT-Dienstleister verfügen wir über die fachliche Expertise und Projekterfahrung, um Sie in allen Ihren Digitalisierungsprojekten ganzheitlich zu unterstützen. Förderfähig sind nach dem KHZG folgende 11 Bereiche*:

1 ) Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses

2) Patientenportale für das digitale Aufnahme- und Behandlungsmanagement

3) Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation

4) teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen

5) Digitales Medikationsmanagement

6) Digitale Leistungsanforderung

7) Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme

8) Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten

9) Informations- und kommunikationstechnische Systeme sowie telemedizinische Netzwerke

10) IT-Sicherheit

11) Anpassung von Patientenzimmern (Epidemiefall)

Wussten Sie schon? Förderfähig sind auch:

  • Kosten personeller Maßnahmen
  • Beratungsleistungen bei der Planung des konkreten Vorhabens
  • Schulungskosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kosten für räumliche Maßnahmen
  • die Finanzierung von Zinsen, Tilgung und Verwaltungskosten für Darlehen, soweit diese für förderungsfähige Darlehen aufgenommen wurden.

Ihr Kontakt zu unseren qualifizierten Beratern nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV

 

Im Rahmen des Antragsprozesses müssen für verschiedene Fördertatbestände Nachweise durch einen nach KHSFV berechtigten IT-Dienstleister erbracht werden. Unser Healthcare-Consultingteam verfügt über die Zertifizierung des Bundesamts für soziale Sicherung. Wenden Sie sich bei Fragen zum Förderprogramm und der Beantragung gern an unsere nach § 21 Abs. 5 Satz 1 KHSFV qualifizierten Beratern.

* ist Pflichtfeld


Hiermit bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung und Informationen zur Datenverarbeitung gelesen haben und damit einverstanden sind, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzerklärung der WBS IT-Service GmbH verarbeitet werden.

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