SecurityWissensbeitrag

Die CER-Richtlinie in Abgrenzung zur NIS2-Richtlinie

Neben der NIS2-Richtlinie gibt es außerdem die CER-Richtlinie (engl. EU RCE Directive), deren Umsetzung durch das KRITIS-Dachgesetz erfolgt. Was sind ihre Anforderungen und wo liegen die Unterschiede zur NIS2-Richtlinie?

Was ist die CER-Richtlinie?

CER steht für Critical Entities Resilience (dt. Resilienz kritischer Einrichtungen) und beschreibt das Ziel der Richtlinie: die EU-weite einheitliche Stärkung der Cyberresilienz von kritischen Infrastrukturen. Die CER-Richtlinie wird vom deutschen KRITIS-Dachgesetz umgesetzt.

Wer ist von der CER-Richtlinie betroffen?

Betreiber von kritischen Infrastrukturen in den nachstehenden Sektoren, wenn sie bestimmte Schwellenwerte erreichen. Diese werden in der KRITIS-Verordnung definiert.

Die CER-Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz-/Versicherungswesen*, Gesundheitsweisen, Trinkwasser, Abwasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation*, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung

* mit Ausnahmen

Wie grenzt sich die CER-Richtlinie von der NIS2-Richtlinie ab?

Während die NIS-2-Richtlinie und das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz NIS2UmsuCG die Cybersicherheit und die dafür erforderlichen präventiven Maßnahmen im Fokus haben, soll mit der CER-Richtlinie Cyberresilienz gewährleistet werden. Dazu gehören sowohl präventive Maßnahmen als auch entsprechende Reaktionen, um die Ausfallsicherheit eines Unternehmens zu stärken und Folgeschäden eines IT-Sicherheitsvorfalls so klein wie möglich zu halten.

Damit die Geschäftstätigkeit aufrechterhalten bzw. schnell wieder aufgenommen werden kann, sind unter anderem folgende Maßnahmen empfehlenswert:

  • Backup-Systeme
  • (Cloud Disaster) Recovery-Systeme
  • Business-Continuity-Strategien

Wann tritt das KRITIS-Dachgesetz in Kraft?

am 17. Oktober 2024

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