Fristverlängerung für KHZG-geförderte Digitalprojekte

Die bisherige Vorgabe für KHZG-geförderte Digitalprojekte besagte, dass diese bis Ende 2024 abgeschlossen sein müssen. Bei Nichteinhaltung drohten Strafen. Nun haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband am 03. Juli 2023 auf eine neue Sanktionsregelung namens 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗴𝘀-𝗩𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝗯𝗮𝗿𝘂𝗻𝗴 geeinigt. Sie gibt vor, dass der 𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘀 𝘇𝘂𝗿 𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗮ß𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝘀𝗽𝗮̈𝘁𝗲𝘀𝘁𝗲𝗻𝘀 𝗮𝗺 𝟯𝟭.𝟭𝟮.𝟮𝟬𝟮𝟱 erbracht werden muss – nicht wie bisher Ende 2024.
Gemäß der neuen Vereinbarung, welche am 1. August 2023 in Kraft tritt, haben Krankenhäuser nun die Möglichkeit, ihre digitalen Dienste wie Patientenportale für Aufnahme- und Entlassungsmanagement, Pflege- und Behandlungsdokumentationen und das Medikationsmanagement 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝘂̈𝗯𝗲𝗿 𝗱𝗮𝘀 𝗝𝗮𝗵𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟰 𝗵𝗶𝗻𝗮𝘂𝘀 𝗮𝗯𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗴𝘀𝗳𝗿𝗲𝗶 𝗮𝗯𝘇𝘂𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲ß𝗲𝗻.
𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 dafür ist, dass bei der Nachweisführung 𝗺𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁𝗲𝗻𝘀 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝗻𝘁𝘄𝗼𝗿𝘁 „𝗯𝗲𝗮𝘂𝗳𝘁𝗿𝗮𝗴𝘁“ bei allen Anforderungen der 𝗞𝗮𝘁𝗲𝗴𝗼𝗿𝗶𝗲 „𝗩𝗲𝗿𝗳𝘂̈𝗴𝗯𝗮𝗿𝗸𝗲𝗶𝘁“ angegeben wurde und 𝗕𝗲𝗹𝗲𝗴𝗲 die erfolgten Schritte 𝗱𝗼𝗸𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻.
Mit der Änderungsvereinbarung erkennen die DKG und der GKV-Spitzenverband die immensen Herausforderungen an, denen Gesundheitseinrichtungen bei der Digitalisierung gegenüberstehen, und ermöglichen einen realistischeren Zeitplan für die Umsetzung der KHZG-Vorgaben.
Interessierte finden weitere Informationen in der Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung.