Nahende Frist für KHZG-Fördermittel
Im Jahr 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetzt (KHZG) auf den Weg gebracht. Es wurden ca. 4,3 Milliarden EUR bereitgestellt, damit Krankenhäuser ihre Prozesse modernisieren und digitalisieren können. Viele Kliniken haben dieses Angebot angenommen und Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beantragt.
Die Krankenhäuser, die Gelder bewilligt bekommen haben, müssen in den kommenden Wochen ihre Verwendungsnachweise bei der Landesbehörde einreichen. Die Frist ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und nicht in allen Fällen klar mit einem Datum definiert. Wir empfehlen deshalb einen Blick auf den Bewilligungsbescheid – dort ist die Abgabefrist für das Krankenhaus angegeben.
Sollte die Frist nicht mehr einzuhalten sein, kann das Krankenhaus bzw. dessen qualifizierter Dienstleister nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV eine Fristverlängerung beim Landesamt beantragen.