AllgemeinNews
OZG-Änderungsgesetz (Onlinezugangsgesetz 2.0)
Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung macht einen großen Schritt nach vorn: Nachdem der Bundesrat dem OZG-Änderungsgesetz (#OZG2.0) am 14. Juni zugestimmt hat, soll das Paket für die digitale Verwaltung voraussichtlich im Juli 2024 in Kraft treten.
Die Kerninhalte des OZG 2.0:
- die Einführung der DeutschlandID (ein zentrales Bürgerkonto)
- die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips (Bürger müssen so ihre Daten nur einmal vorlegen.)
- das Recht auf digitale Verwaltung (Verwaltungsleistungen des Bundes müssen elektronisch verfügbar sein.)
- vollständig digitale Verfahren für Unternehmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Durch die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse werden noch viel mehr sensible Daten als bisher einem hohen Risiko ausgesetzt. Deshalb erwarten Bürger von den Behörden einen grundlegenden und hochwirksamen Schutz ihrer Daten. Diese Herausforderung wird die öffentlichen Stellen von nun an dauerhaft begleiten.